Wenn eine Ausschreibung die Bewertung durch eine Kommission vorgesehen hat, ist die Vergabekontrolle nicht dafür zuständig, die Angebote selbst zu bewerten.
W187 2195740-2
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Wenn eine Ausschreibung die Bewertung durch eine Kommission vorgesehen hat, ist die Vergabekontrolle nicht dafür zuständig, die Angebote selbst zu bewerten.
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