Als Rechenfehler wird jeder Fehler, welcher im Rechengang, ausgehend vom angebotenen Einheitspreis und der ausgeschriebenen Menge zu einer Änderung des Gesamtpreises führt, angesehen. Dabei kommt es aber nicht auf die mathematische Richtigkeit des Rechenvorgangs an. Auch das rechnerisch korrekte (irrtümliche) Mitaddieren oder Mitübertragen von Eventualpositionen stellt einen solchen Rechenfehler dar.
W139 2206369-2

