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ZVB-LSK 2019/7

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/7ZVB-LSK 2019, 11 Heft 1 v. 7.1.2019

Die Pauschalgebühren nach dem BVergG 2006 bzw BVergG 2018 sind nach ständiger VfGH-Rsp Gerichtsgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben.

W131 2167561-4

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