Im gegenständlichen Fall wurde (...) die ASt berücksichtigt, indem (ua) sie als Partei der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ausgewählt wurde. Gemessen an der Rechtsposition, welche die ASt durch die angefochtene Auswahlentscheidung erworben hat, ist der ASt aber kein Schaden iSd WVRG 2014 erwachsen. Sie wird nämlich aufgrund der von ihr angefochtenen Auswahlentscheidung Partei der Rahmenvereinbarung und nimmt damit an dem durch die Rahmenvereinbarung festgelegten und zwischen allen Parteien auf Auftraggeberseite und auf Auftragnehmerseite (darunter eben die ASt) geltenden System zukünftiger Auftragsvergaben nach Maßgabe der bestandsfesten Festlegungen teil. (...)

