In der bis zur gegenständlich bekämpften Zuschlagsentscheidung durchgeführten vertieften Angebotsprüfung sind die in der mündlichen Verhandlung geäußerten Überlegungen der AG zur Preisangemessenheit der kalkulierten Baustellengemeinkosten nicht dokumentiert. Zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis findet sich dazu lediglich ein schlichtes handschriftliches "Hakerl" (...).

