Im zweiten Teil des Beitrags werden die primärrechtlichen Grundlagen sowie die Handlungsmöglichkeiten öff AG und SektorenAG im Umgang mit Bietern und Waren aus Drittstaaten analysiert. Der Fokus liegt hierbei auf den unionsrechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, welche jedoch auf das völkerrechtlich erforderliche Ausmaß beschränkt sind. Der Beitrag beleuchtet die einschlägigen Bestimmungen der Vergaberichtlinien und des BVergG 2018, die unter bestimmten Voraussetzungen eine diskriminierende Behandlung von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zulassen, und erörtert die damit verbundenen Herausforderungen für öff AG und SektorenAG. (FN )

