§ 137 Abs 1, Abs 3 BVergG 2018
Eine vertiefte Angebotsprüfung muss nicht zwingend kontradiktorisch erfolgen. Die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Erklär- und Nachvollziehbarkeit von Preisen kann auch auf Basis der Auftragswertschätzung erfolgen, wenn diese entsprechend sachkundig ermittelt wurde.

