§ 168b Abs 1 StGB
Der in § 168b Abs 1 StGB gebrauchte Begriff (Vergabe-)"Verfahren" ist nicht nur ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere, sondern kann - in einem weiteren Verständnis - auch sonst eine Vorgangsweise bezeichnen [...].
§ 168b Abs 1 StGB
Der in § 168b Abs 1 StGB gebrauchte Begriff (Vergabe-)"Verfahren" ist nicht nur ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere, sondern kann - in einem weiteren Verständnis - auch sonst eine Vorgangsweise bezeichnen [...].