An das Eigentum des Bauwerkes knüpfen verschiedene Pflichten des öffentlichen Baurechts. Dies führt zu der nicht immer einfach zu lösenden zivilrechtlichen Vorfrage, wer Eigentümer des Bauwerkes ist. Vor allem vermeintliche oder tatsächliche Superädifikate können hier zu schwierigen zivilrechtlichen Fragen bzw Vorfragen führen. Der Beitrag beschränkt sich auf einen Überblick.
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