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Verjährung (zedierter) Ansprüche einer Bodenlegerin gegen ihre Lieferantin

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2021/66ZVB 2021, 312 - 317 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

1. AGB

AGB gelten kraft ausdrücklicher oder stillschweigender Parteienvereinbarung, wobei es genügt, wenn der Unternehmer ausreichend deutlich - etwa durch einen Hinweis - zu erkennen gibt, nur zu seinen AGB kontrahieren zu wollen, und der Geschäftspartner zumindest die Möglichkeit hat, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu nehmen.

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