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Vergabefreies Mieten will gelernt sein - der tatsächliche Einfluss des öffentlichen Auftraggebers ist entscheidend

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2021/64ZVB 2021, 294 - 302 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

1. Art 1 Abs 2 lit b Vergabe-Richtlinie 2004/18

Ein öff Bauauftrag liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber Einfluss auf die architektonische Struktur des Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausübt.

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