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Rücktritt des AN vom Vertrag - bei gänzlicher Zerstörung

BauvertragsrechtMusterserieAufsatzJohannes BousekZVB 2019/117ZVB 2019, 488 Heft 12 v. 3.12.2019

Vorbemerkungen :

Kommt es zu einer gänzlichen Zerstörung der vertraglichen Leistung, so steht jedem der Vertragspartner - zumindest nach den Bestimmungen der ÖNORM B2110 - das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.

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