vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Editorial

EditorialAufsatzJohannes Schramm, Josef AicherZVB 2019/96ZVB 2019, 401 Heft 11 v. 6.11.2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Der EuGH hat klargestellt, dass auf Verträge über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen, die nicht in Form von Dienstleistungskonzessionen vergeben werden, nicht die PSO-VO (VO 1370/2007 ), wohl aber die allgemeinen Vergaberichtlinien anwendbar sind (Salamun)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!