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EuGH: Antragslegitimation und Rechtsschutzinteresse BGH: Abwehrklausel des Auftraggebers schützt Angebote vor dem Ausscheiden wegen Widerspruchs gegen die Ausschreibung

ZVB-AktuellAufsatzHannes Pesendorfer, Jacqueline Guger, Karlheinz Moick, Franz PachnerZVB 2019/97ZVB 2019, 404 - 405 Heft 11 v. 6.11.2019

A EuGH: (FN 1) Antragslegitimation und Rechtsschutzinteresse

Dem gegenständlichen Vorabentscheidungsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ausgeschrieben war die Vergabe eines öffentlichen Auftrags betreffend die Planung und Durchführung von Arbeiten zur hydrogeologischen Sanierung des historischen Stadtzentrums.

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