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Eine Konzessionserteilung nach dem Kraftfahrliniengesetz ist keine Vorfrage

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster (Bearbeitung); Beatrix Lehner; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/8ZVB 2012, 26 - 29 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS der Frage nach, ob er dazu legitimiert ist, Konzessionserteilungsvoraussetzungen nach dem Kraftfahrliniengesetz als Vorfrage im Nachprüfungsverfahren zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 2 VO(EG) 2007/1370 ; § 19 BVergG; § 187 BVergG

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