Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS der Frage nach, ob er dazu legitimiert ist, Konzessionserteilungsvoraussetzungen nach dem Kraftfahrliniengesetz als Vorfrage im Nachprüfungsverfahren zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 2 VO(EG) 2007/1370 ; § 19 BVergG; § 187 BVergG