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Interventionsversuche können zum Ausscheiden führen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster (Bearbeitung)ZVB 2012/7ZVB 2012, 21 - 26 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt das BVA eindeutig fest, dass die direkte Kontaktaufnahme eines Bieters, in Form einer Drohung, mit einem Entscheidungsträger zum Ausscheiden führen kann.

Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG

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