Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS Wien der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Eignungsprüfung der erst- bis drittgereihten Bieter brauchbar ist. Ist ein Subunternehmer antragslegitmiert?
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG; § 320 Abs 1 Z 2 BVergG; § 20 Abs 1 WVRG