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Nur eine abgeschlossene Eignungsprüfung ist eine brauchbare

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster (Bearbeitung); Beatrix Lehner; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/9ZVB 2012, 29 - 31 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS Wien der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Eignungsprüfung der erst- bis drittgereihten Bieter brauchbar ist. Ist ein Subunternehmer antragslegitmiert?

Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG; § 320 Abs 1 Z 2 BVergG; § 20 Abs 1 WVRG

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