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Amtswegiges Aufgreifen von Ausscheidensgründen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster (Bearbeitung); Beatrix Lehner; Albert Oppel (Anmerkung); Gunther Gruber; Christian Eisner (Praxistipp)ZVB 2012/10ZVB 2012, 31 - 36 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Der VwGH stellt eindeutig fest, dass auch Ausscheidungsgründe in einem Verfahren wegen Ausschreibungswidrigkeit amtswegig wahrzunehmen sind, die vom Auftraggeber nicht herangezogen wurden.

Rechtsgrundlagen: § 320 BvergG; § 325 BVergG

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