vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verkehrung von Ausschreibungsfestlegungen in ihr Gegenteil

VergaberechtJudikaturAnmerkung von Dr. Sigmund Rosenkranz, Mitglied des UVS TirolZVB 2011/85ZVB 2011, 291 - 294 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVAs betont die Wichtigkeit, sich an die Vorgaben von Ausschreibungen zu halten. Wird, wie im Vorlagefall, ein als Ausnahme gedachter Ausschreibungspunkt nicht erkennbar vermieden und findet die vorgesehene Vermeidung im Angebot keinen Niederschlag, liegt ein der Ausschreibung widersprechendes Angebot vor, das auch nicht mehr verbessert werden kann und darf und daher auszuscheiden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!