Zusammenfassung: In Hinblick auf die Bekämpfung von Ausschreibungsunterlagen hatte sich die erkennende Instanz in concreto mit Fristenregelungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: In Hinblick auf die Bekämpfung von Ausschreibungsunterlagen hatte sich die erkennende Instanz in concreto mit Fristenregelungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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