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Rechtsirrtum eines Rechtskundigen stellt keinen bloß minderen Grad des Versehens dar, der eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könnte

VerwaltungsverfahrenJudikaturReinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB 2011/71ZVB 2011, 236 - 240 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob der Rechtsirrtum eines Juristen die verfahrensrechtliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 132 BVergG 2006; § 321 BVergG 2006; § 322 BVergG 2006; § 32 AVG; § 71 AVG

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