vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ist die Zuschlagsentscheidung zu begründen

VergaberechtJudikaturReinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB 2011/72ZVB 2011, 240 - 244 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt das BVA klar, dass auch bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen die Zuschlagsentscheidung zu begründen ist.

Rechtsgrundlagen: Art 2a Abs 2 RMRL; § 141 Abs 1 BVergG 2006

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!