Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des BVA wendet sich der Frage zu, ob ein Nachprüfungsantrag zurückzuweisen ist, wenn sich Behauptungen bereits aufgrund von Erörterungen der Beteiligten nachvollziehen lassen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006; ´
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