Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf einen vergaberechtlichen Vertragsabschluss der Frage, ob nach Vertragsunterfertigung eine vertraglich determinierte aufschiebende Bedingung dazu führt, dass die Fristen für einen Feststellungsantrag erst mit dem Bedingungseintritt zu laufen beginnen.
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG; § 332 BVergG; § 345 BVergG Abs 14