Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, welche Rechtslage auf Feststellungsverfahren für Vergabeverfahren, die am 4.3.2010 abgeschlossen wurden, anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 14 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, welche Rechtslage auf Feststellungsverfahren für Vergabeverfahren, die am 4.3.2010 abgeschlossen wurden, anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 14 Z 2 BVergG 2006
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