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Berechnungsweise verkürzt Frist

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB 2011/60ZVB 2011, 193 - 195 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf die Berechnung von Antragsfristen der Frage, ob der Tag des fristauslösenden Ereignisses mitzurechnen ist.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 WVRG 2007; § 321 Abs 2 BVergG; § 32 Abs 1 AVG

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