Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das BVA zur Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags eines alleine zur Angebotsabgabe Eingeladenen zu äußern. Wurde der Betroffene in seinen Rechten verletzt?
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BvergG
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