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§ 125 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB-LSK 2011/21ZVB-LSK 2011, 141 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA eindeutig klar, dass unter Zugrundelegung zwingender Normen von Auftraggeberfestlegungen abzuweichen und eine Kalkulation entsprechend einschlägiger Arbeitnehmerschutzvorschriften vorzunehmen ist.

Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG

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