Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchführbar ist. Darüber hinaus war die Frage zentral, wann der Auftraggeber die Voraussetzungen für die Einleitung des vorgenannten Verfahrens nachzuweisen hat.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 Z 2 BVergG; § 320 BVergG; § 321 BVergG