Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob in concreto in Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit eines Bieters Referenzanforderungen in Hinblick auf ein ausgeschriebenes Polizeiboot ausreichend festgelegt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 69 Z 3 BVergG; § 70 Abs 1 BvergG; § 75 Abs 5 BVergG