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Sind öffentlich zugekaufte Leistungen mit privat erbrachten Dienstleistungen zwingend zusammenzurechnen?

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Franz Pachner (Anmerkung)ZVB 2011/134ZVB 2011, 465 - 468 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung stellt der VwGH eindeutig fest, dass auch in Bezug auf Dienstleistungsaufträge beigestellte Produkte sowie Leistungen bei der Auftragsbewertung in Hinblick auf den Gesamtwert einzubeziehen sind.

Rechtsgrundlagen: § 13 BVergG; § 16 BVergG; § 22 BVergG; § 17 TVergNG

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