Zusammenfassung: Das BVA prüfte, wann eine Angebotsänderung im offenen Verfahren zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 8 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, wann eine Angebotsänderung im offenen Verfahren zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 8 BVergG 2006
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