Zusammenfassung: Das BVA prüfte, in wieweit die Eignung bei einem Subunternehmer vorliegen muss, wenn dieser einen Leistungsteil übernehmen soll.
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, in wieweit die Eignung bei einem Subunternehmer vorliegen muss, wenn dieser einen Leistungsteil übernehmen soll.
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG 2006
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