Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob einem Auftraggeber beim Ausscheiden von Angeboten ein Ermessungsspielraum zukommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob einem Auftraggeber beim Ausscheiden von Angeboten ein Ermessungsspielraum zukommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006
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