Zusammenfassung: Geprüft wurde vom BVA, in wieweit ein Bieter vom Ausscheiden seines Angebots informiert werden muß.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Geprüft wurde vom BVA, in wieweit ein Bieter vom Ausscheiden seines Angebots informiert werden muß.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG 2006
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