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§ 129 Abs 3 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2010/35ZVB-LSK 2010, 151 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Geprüft wurde vom BVA, in wieweit ein Bieter vom Ausscheiden seines Angebots informiert werden muß.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG 2006

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