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§ 68 Abs 1 Z 7 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2010/34ZVB-LSK 2010, 151 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte die Folgen, wenn ein Aufklärungsersuchen unzureichend erfüllt wurde und ob in diesem Fall eine Teilnahmeantragsteller auszuscheiden ist.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 7 BVergG

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