Art 6 EMRK; Art 8 EMRK; § 37 AVG; § 45 Abs 3 AVG
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die EuGH Entscheidung vom 14.2.2008 in der Rs Varec SA vor, in dem sich dieser zum Verhältnis Geheimhaltung von Beweismitteln und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen äußerte. Sie prüfen dabei, welche Folgen dieses für die Judikatur des VwGH und die Grundsätze des AVGs haben könnte.