Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob trotz Eigenerklärung gegebenenfalls entsprechende Nachweise verlangt werden können und ob diese geprüft werden können. Weiters ging die Entscheidung auf die prozessualen Folgen und auf die Zulässigkeit einer Eigenerklärung bzw. einer Eignungsprüfung ein.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG 2006; § 12 Abs 2 WVRG 2007