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Kein genereller Anspruch auf Gesamt- bzw. Teilvergabe

VergaberechtJudikaturAnm. v. Johann HacklZVB 2010/44ZVB 2010, 153 - 160 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob ein Auftraggeber seinen Bedarf selbst festlegen und definieren darf und ob daraus Ansprüche auf Teil- und Gesamtvergabe abgeleitet werden können.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 BVergG 1997; § 24 BVergG 1997; § 36 Abs 1 BVergG 1997; § 175 BVergG 1997

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