Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt die rechtswidrige Wahl des Vergabeverfahrens als wesentlichen Einfluss auf den Verfahrensausgang fest.
Rechtsgrundlagen: § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt die rechtswidrige Wahl des Vergabeverfahrens als wesentlichen Einfluss auf den Verfahrensausgang fest.
Rechtsgrundlagen: § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
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