Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt die Frage in den Mittelpunkt, wie nach zulässiger Abgabe eines Angebots in der Sphäre des Auftraggebers das Risiko des rechtzeitigen Einlangens zu beurteilen ist. Ist die Zustellfiktion des § 43 Abs 6 BVergG auf die Abgabe durch einen Botendienst analog anwendbar?
Rechtsgrundlagen: § 43 BVergG