Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung bildet die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens im Vergaberecht das zentrale Thema. Daneben konzentriert sich der VKS auf Fragen des Sachlichkeitsgebots für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und auf die Wahlfreiheit des Auftraggebers zwischen Gesamt- und Teilvergabe.
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