Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Änderung des ursprünglichen Inhalts von bestandfesten Ausschreibungsbestimmungen. Wie ist in concreto ein Abgehen von diesen zu werten?
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Änderung des ursprünglichen Inhalts von bestandfesten Ausschreibungsbestimmungen. Wie ist in concreto ein Abgehen von diesen zu werten?
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG
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