Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob Angebote, die in einem bloß haftenden Umschlag stecken und mit Büroklammern oder mit Klebeband verstärkt wurden, als "verschlossen" eingestuft werden können.
Rechtsgrundlagen: § 118 BVergG 2006
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob Angebote, die in einem bloß haftenden Umschlag stecken und mit Büroklammern oder mit Klebeband verstärkt wurden, als "verschlossen" eingestuft werden können.
Rechtsgrundlagen: § 118 BVergG 2006
Schlagwörter: