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§ 118 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2010/87ZVB-LSK 2010, 408 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob Angebote, die in einem bloß haftenden Umschlag stecken und mit Büroklammern oder mit Klebeband verstärkt wurden, als "verschlossen" eingestuft werden können.

Rechtsgrundlagen: § 118 BVergG 2006

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