Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Auslegung des Begriffs des "verschlossenen Umschlags" für die Abgabe eines Angebots.
Rechtsgrundlagen: § 110 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Auslegung des Begriffs des "verschlossenen Umschlags" für die Abgabe eines Angebots.
Rechtsgrundlagen: § 110 BVergG 2006
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