Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, wer bis wann für die Unversehrtheit eines Umschlags einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 117 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, wer bis wann für die Unversehrtheit eines Umschlags einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 117 BVergG 2006
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