Zusammenfassung: Das BVA setzte sich mit den Rechtsfolgen der Rücknahme eines Anfechtungsgegenstands auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA setzte sich mit den Rechtsfolgen der Rücknahme eines Anfechtungsgegenstands auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
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