Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob falsche oder unklare Äußerungen eines Auftraggebers, die zu einer Fristversäumnis führten, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand legitimieren.
Rechtsgrundlagen: § 71 AVG; § 320 BVerG 2006
Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob falsche oder unklare Äußerungen eines Auftraggebers, die zu einer Fristversäumnis führten, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand legitimieren.
Rechtsgrundlagen: § 71 AVG; § 320 BVerG 2006