Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob eine Zuschlagsentscheidung als eine der Aussetzung nicht zugängliche Entscheidung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob eine Zuschlagsentscheidung als eine der Aussetzung nicht zugängliche Entscheidung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 2 BVergG
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