Zusammenfassung: Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ist nicht von vornherein als vergaberechtswidriges Umgehungsgeschäft zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 StVergRG; § 4 StVergRG; § 17 Abs 1 StVergRG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ist nicht von vornherein als vergaberechtswidriges Umgehungsgeschäft zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 StVergRG; § 4 StVergRG; § 17 Abs 1 StVergRG
Schlagwörter: